Viele Menschen mit Hörminderung sind unsicher, welche Kosten beim Kauf eines Hörgeräts auf sie zukommen. Die gute Nachricht: Da die Versorgung mit Hörgeräten im Falle eines attestierten Hörverlusts eine medizinisch notwendige Maßnahme ist, zahlen Krankenkassen hohe Festbeträge, welche eine grundlegende Versorgung garantieren. Und das auch nicht nur bei der Erstanschaffung – in der Regel haben gesetzlich Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Wie hoch der Festbetrag Ihrer Krankenkasse ausfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Damit Ihre Krankenkasse den Festbetrag bewilligt, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Hörgerät auf Rezept – was sind die Voraussetzungen dafür?
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die Sie von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt erhalten. In einem Hörtest wird ermittelt, ob Ihr Hörverlust den Richtwerten entspricht, die für die Auszahlung des Festbetrags notwendig sind. Wird der Bedarf bestätigt, stellt der Arzt die entsprechende Verordnung aus.
So bezahlt Ihre Krankenkasse den gesetzlichen Festbetrag
Der Weg zu Ihrem Hörgerät ist einfacher, als Sie denken. Wir begleiten Sie vom Hörtest bis zur Abrechnung – in drei Schritten ans Ziel.

Kostenloser Hörtest bei uns
Im Picard-Fachgeschäft Ihrer Wahl machen Sie einen professionellen Hörtest, welcher Auskunft über Ihren individuellen Hörbedarf gibt. Liegt eine Hörminderung vor, wählen wir im Anschluss ein geeignetes Hörsystem mit Ihnen aus.

Besuch beim HNO-Arzt
Der nächste Schritt führt Sie zu Ihrem HNO-Arzt. Er prüft medizinisch Ihr Gehör, stellt die Diagnose und erstellt die notwendige Verordnung für Ihr Hörgerät – die wichtigste Voraussetzung für den Festbetrag Ihrer Krankenkasse.

Entscheidung für Ihr Hörgerät
Sobald Sie Ihr Hörgerät nach zufriedenstellendem Probetragen gefunden haben, kümmern wir uns um alles Weitere – von der Einreichung Ihrer HNO-Verordnung bis zur Abrechnung des Festbetrags mit Ihrer Krankenkasse.
Wie hoch ist der Festbetrag meiner Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei einer Hörgeräteversorgung einen Festbetrag, der derzeit bei ca. 740,– € pro Ohr liegt. Je nach Krankenkasse kann die Zuzahlung unterschiedlich hoch ausfallen. Auf Wunsch erfragen wir den exakten Betrag bei Ihrer Krankenkasse – am besten vor dem Kauf, direkt zu Beginn Ihrer Hörgeräteversorgung.
Der Festbetrag deckt die Anschaffungskosten für ein solides Basis-Hörsystem ab, welches eine Grundversorgung im Sinne aller medizinischer Anforderungen erfüllt. Sollte Ihre Wahl auf ein höherwertiges Modell mit zusätzlichen Funktionen oder erweitertem Komfort fallen, müssen Sie den Differenzbetrag privat (als sog. Eigenanteil) hinzuzahlen. Darüber hinaus ist eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 10,– € pro Gerät von Ihnen zu leisten – vergleichbar mit einer Rezeptgebühr.
Ob Basismodell oder höherwertiges System: In jedem Fall beraten wir Sie ausführlich und besprechen vorab, welche Kosten Ihre Kasse übernimmt und in welcher Höhe ggf. ein Eigenanteil entsteht.
2 fast unsichtbare In-dem-Ohr-Hörgeräte
(Versorgung für beide Ohren)
der Krankenkasse
(10,– € je Hörgerät)
2 Hörgeräte für 0,– €*: Der Picard Nulltarif macht’s möglich!

Hörgeräte zum Picard Nulltarif werden vollständig vom Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt – ohne dass zusätzliche Kosten in Form eines Eigenanteils für Sie entstehen. Diese Hörgeräte erfüllen alle grundlegenden Anforderungen an eine medizinisch notwendige Hörgeräteversorgung. Sie bieten eine zuverlässige Unterstützung im Alltag und können viele individuelle Hörbedürfnisse abdecken.
*Eigenanteil für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zzgl. der gesetzlichen Gebühr von 10,– € pro Hörgerät. Privatpreis: 740,– €

Kostenübernahme für Zubehör und Reparaturen
Neben dem Festbetrag für Hörgeräte übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen auch bestimmte Leistungen rund um Zubehör und Reparaturen. So werden zum Beispiel häufig die Kosten für Lichtsignalanlagen erstattet. Reparaturen am Hörgerät sind im Rahmen der gesetzlichen Reparaturpauschale abgedeckt: Die Krankenkasse übernimmt dabei sämtliche Reparaturkosten bei Basis-Hörgeräten. Wurde beim Erwerb des Hörgeräts ein Eigenanteil gezahlt, fällt auch bei Reparaturen ein entsprechender Eigenanteil an. Da die Leistungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können, beraten wir Sie gern individuell und transparent zu Ihrem persönlichen Fall.

Ein Hörgerät auf Rezept – was ist dafür nötig?
Damit Krankenkassen nur für Hörgeräte den Festbetrag leisten, die bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, wurde per gesetzlicher Regelung ein Mindeststandard definiert, der u. a. in den „Beratungsrichtlinien zur Kostenübernahme bei Hörgeräten“ des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) festgehalten ist. Demzufolge müssen Hörhilfen die folgenden Eigenschaften erfüllen:
- Digitaltechnik
- min. 4 Kanäle, die getrennt voneinander regelbar sind
- min. 3 Hörprogramme zur individuellen Abstimmung
- Rückkopplungsunterdrückung und Störschallunterdrückung
Bei jedem Hörgerätekauf gilt unsere Zufriedenheits-Garantie
Weitere häufig gestellte Fragen unserer Kundinnen und Kunden
1. Wie oft bezahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte?
In der Regel haben gesetzlich Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf eine neue Hörgeräteversorgung – vorausgesetzt, es besteht weiterhin ein medizinischer Bedarf, welcher durch eine Verordnung Ihres HNO-Arztes nachgewiesen wird.
2. Gibt es Geräte, die nicht bezuschusst werden?
Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag für eine Hörgerätegrundversorgung. Für Hörgeräte außerhalb der Grundversorgung ist meist ein Eigenanteil nötig. Wir beraten Sie hierzu gern und schlüsseln die Kosten genau für Sie auf.
3. Werden auch Hörgeräte mit Bluetooth bezuschusst?
Bluetooth-fähige Geräte können bezuschusst werden, sofern sie die medizinischen Anforderungen erfüllen. Etwaige Mehrkosten für Komfortfunktionen müssen jedoch selbst getragen werden.
4. Wie lange ist eine Verordnung für Hörgeräte gültig?
Eine ärztliche Verordnung für Hörgeräte ist in der Regel 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Anpassung beim Hörakustiker erfolgen, um eine reibungslose Zahlung des Festbetrages zu gewährleisten.
5. Was ist, wenn mein Antrag auf Zuzahlung abgelehnt wird?
Lassen Sie sich die Gründe schriftlich mitteilen. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Ablehnung und unterstützen Sie bei einem Widerspruch oder einer erneuten Antragstellung.
6. Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung?
Privatversicherungen übernehmen je nach Tarif oft einen großen Teil der Kosten, auch für hochwertige Modelle. Die Leistungen variieren, informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.
Überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden
Bewertungsdurchschnitt: 4,9 von 5 Sternen, basierend auf über 1.600 Bewertungen

Kostenloser Hörtest
Lassen Sie Ihr Hörvermögen professionell von uns überprüfen. Mit modernster Messtechnik stellen wir fest, wie
gut Ihr Gehör funktioniert.

Das richtige Hörgerät finden
In wenigen Schritten finden wir mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung zur Verbesserung Ihres ganz persönlichen Hörerlebnisses.

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